Wir pflegen Sie ganzheitlich und individuell
- -> wenn Sie krank oder behindert sind
- -> wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt
verkürzt
oder nicht erforderlich wird
- -> wenn pflegende Angehörige
mit der Pflege überfordert sind
- -> mit hauswirtschaftlicher Versorgung
- -> bei der Pflege
und Begleitung Sterbender
- -> Durchführung der gesetzlichen
vorgeschriebenen halb- bzw.
vierteljährlichen Pflegeeinsätze
-> mit Beratung nach § 37, Abs. 3,
Sozialgesetzbuch